Konformitätsbewertung: Schritt für Schritt
So funktioniert die Konformitätsbewertung für Hochrisiko-KI — interne Prüfung vs. Drittprüfung erklärt.
Was ist eine Konformitätsbewertung?
Die Konformitätsbewertung ist der Nachweis, dass dein Hochrisiko-KI-System alle Anforderungen des EU AI Act erfüllt. Ohne sie darfst du ein Hochrisiko-System nicht in der EU auf den Markt bringen.
Welches Verfahren gilt für dich?
1. Interne Kontrolle (Annex VI) — der Regelfall
Gute Nachricht: Für die meisten Hochrisiko-Systeme nach Annex III kannst du die Bewertung selbst durchführen. Die Schritte:
- Qualitätsmanagementsystem prüfen und dokumentieren
- Technische Dokumentation erstellen und prüfen
- Protokollierung und Überwachung verifizieren
- EU-Konformitätserklärung erstellen
- CE-Kennzeichnung anbringen
- System in der EU-Datenbank registrieren
2. Externe Prüfung durch notifizierte Stelle (Annex VII)
Eine Drittprüfung (vergleichbar mit TÜV) brauchst du nur in zwei Fällen:
- Bei biometrischer Identifikation (Annex III Nr. 1) — hier ist immer eine Drittprüfung nötig
- Bei Annex-I-Produkten, wenn die produktspezifische Regulierung es vorsieht
Was wird bei der internen Kontrolle geprüft?
- Risikomanagementsystem (Art. 9): Gibt es einen systematischen Prozess zur Risikoidentifikation?
- Data Governance (Art. 10): Sind die Trainingsdaten dokumentiert, repräsentativ und frei von Bias?
- Technische Dokumentation (Art. 11): Ist alles vollständig und aktuell?
- Protokollierung (Art. 12): Werden relevante Vorgänge automatisch protokolliert?
- Transparenz (Art. 13): Gibt es Gebrauchsanweisungen für Betreiber?
- Menschliche Aufsicht (Art. 14): Können Menschen eingreifen und überstimmen?
Und danach?
Nach erfolgreicher Bewertung musst du als Provider:
- Die EU-Konformitätserklärung 10 Jahre aufbewahren
- Das System in der EU-Datenbank registrieren (Art. 49)
- Ein Post-Market Monitoring betreiben (Art. 72)
- Bei wesentlichen Änderungen die Bewertung wiederholen