Transparenzpflichten für KI-Systeme (Art. 50)
Welche Transparenzpflichten gelten für Chatbots, Deepfakes und andere KI-Systeme? Art. 50 EU AI Act erklärt.
Warum Transparenz so wichtig ist
Art. 50 verfolgt ein einfaches Prinzip: Menschen sollen wissen, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen. Diese Pflichten gelten unabhängig von der Hochrisiko-Einstufung.
1. Chatbots und KI-Assistenten
Nutzer müssen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen — es sei denn, das ist aus dem Kontext offensichtlich.
Praxis: Dein KI-Chatbot auf der Website braucht einen klaren Hinweis. Beantwortet ein KI-Assistent E-Mails, muss auch das kenntlich sein.
2. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Betreiber müssen betroffene Personen informieren und Daten DSGVO-konform verarbeiten.
3. Deepfakes und synthetische Inhalte
KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss maschinenlesbar sein.
4. KI-generierte Texte
Texte, die KI generiert und die zu Informationszwecken veröffentlicht werden, brauchen eine Kennzeichnung. Ausnahme: Der Text wurde menschlich überprüft oder redaktionell kontrolliert.
Wie setzt du das um?
- Chatbots: Deutlicher Hinweis bei Gesprächsbeginn ("Du chattest mit einer KI")
- Generierte Inhalte: Wasserzeichen, Metadaten oder sichtbare Labels nutzen
- Synthetische Medien: C2PA-Standard oder vergleichbare technische Kennzeichnung einsetzen